Geprüfte Qualität

Nur mit Z-Saatgut hat der Landwirt einen Anspruch auf hohe Keimfähigkeit, technische Reinheit, geringen Besatz und Sortenreinheit. Diese Parameter werden in der mehrstufigen und streng kontrollierten Produktion sichergestellt.

Qualitätssicherung

Qualitätssicherungssysteme wie das Qualitätssicherungssystem für Z-Saatgut (QSS), an dem alle Aufbereiter von zertifiziertem Saatgut flächendeckend in Deutschland teilnehmen, leisten hier einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der charakteristischen Saatguteigenschaften. Regelmäßige Probenahmen wahren eine gleichbleibende Qualität und ermöglichen eine lückenlose Dokumentation. Die regelmäßige Überprüfung der Aufbereitungsbetriebe durch ausgebildete Auditoren hilft, klare Standards zu etablieren und Prozesse laufend zu verbessern.

QSS gilt branchenweit für die komplette Saatguterzeugung, das heißt für alle an der Produktion beteiligten Betriebe, angefangen bei den Züchtern bis hin zu den Vermehrern und Aufbereitern. Mit QSS können Qualitätsschwankungen in der Saatgutproduktion minimiert werden.

Die Saatgutwirtschaft wird durch das System einer nachhaltigen Professionalisierung herangeführt. Hierdurch wird die Position von deutschem Z-Saatgut und die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Betriebe im internationalen Vergleich gestärkt. QSS sichert hierzulande somit die Zukunftsfähigkeit von deutschem Qualitätssaatgut.

Was ist QSS?

Was leistet das Qualitätssicherungssystem für Z‑Saatgut (QSS)?

Um den hohen Anforderungen von Z-Saatgut gerecht zu werden, müssen alle an der Saatguterzeugung beteiligten Partner strengste Qualitätskriterien erfüllen. Neben den gesetzlich geregelten hohen Qualitätsanforderungen an Z-Saatgut, hat sich die Saatgutwirtschaft mit QSS einen weiteren Standard gesetzt.

Für wen gilt QSS?

Das Qualitätssicherungssystem für Z-Saatgut enthält Vorgaben für die Qualität des erzeugten Saatgutes und stellt Anforderungen an die Qualitätsfähigkeit der innerbetrieblichen Abläufe aller Z-Saatgut produzierenden Aufbereiter. Voraussetzung für die Teilnahme am Qualitätssicherungssystem ist ein Aufbereitungslizenzvertrag. Im Rahmen von QSS werden die internen Arbeitsabläufe überprüft und Anleitung zur Optimierung gegeben. Neben der Produktqualität berücksichtigt es zusätzlich die innerbetrieblichen Prozesse der Saatgutaufbereitung, die sogenannte Qualitätsfähigkeit.

QSS rückt eigenverantwortliches Handeln und ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein in den Fokus der Saatgutaufbereitung. Mit QSS können Qualitätsschwankungen in der Saatgutproduktion minimiert werden. Das System trägt damit zur professionellen Durchführung der Saatgutaufbereitung bei. Es stärkt nicht nur die Position von deutschem Z-Saatgut, sondern ebenso die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe im internationalen Vergleich. Die QSS-Leitfäden finden Sie hier $

Was ist QSS-BeiZplus?

Das Zertifizierungssystem QSS-BeiZplus für Z-Saatgut-Aufbereitungsanlagen stellt eine Erweiterung des bisherigen Qualitätssicherungssystems für Z-Saatgut (QSS-Basis-Zertifizierung) dar und steht den Aufbereitern von Z-Saatgut offen. Es ist als Qualitätssicherungssystem zur Staubreduktion vom Julius Kühn-Institut (JKI) anerkannt und berechtigt somit zur Nutzung von Beizmitteln, welche mit der BVL-Anwendungsbestimmung NT699x versehen sind. Derartige Beizmittel dürfen seit dem 01.06.2022 nur noch in „professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen“ angewendet werden, die entsprechend zertifiziert und in der Liste „Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung“ des JKI aufgeführt sind.

Durch die Sicherstellung des optimalen Einsatzes der zur Verfügung stehenden Technik kann die Freisetzung von Staub bei der Beizung, der Lagerung und der Beförderung von Z-Saatgut auf ein Minimum reduziert werden.

Der dreistufige Systemaufbau, bestehend aus einer akkreditierten Zertifizierungsstelle, unabhängigen Auditoren und dem GFZS als erfahrenem Systemgeber stellt eine ordnungsgemäße und nachhaltige Saatgetreidebehandlung sicher. Das schlanke und praxisorientierte System sichert die Qualität der Beizung von Z-Saatgut mit modernen Beizmitteln und ermöglicht die Saatgutversorgung mit einer hohen Sorten- und Artenvielfalt. Durch die Integration der neuen JKI-Prüfkriterien in das bestehende QSS-System können Anlagenbetreiber zudem Aufwand und wertvolle Zeit einsparen, was am Ende der Saatgutqualität zugutekommt.

Das System erfüllt auch alle bisherigen und weiter bestehenden QSS-Anforderungen mit nur einem einzigen Audit. Somit können die Qualitätssicherung zur Produktion von Z-Saatgut, das Qualitätssicherungssystem zur Staubreduktion und die amtlich vorgeschriebene Beizgeräteprüfung aus einer Hand angeboten werden.

Alle wichtigen Informationen finden Sie im Systemhandbuch QSS-BeiZplus-Zertifizierung für Z-Saatgetreide.

Zusätzlich müssen für eine Zertifizierung mit BeiZplus die Checkliste „Getreidebeizstelle“ und die Richtlinie 5-1.1 des JKI erfüllt werden. 

Die Heubachtests sind nach der ESA Referenzmethode „Assessment of free floating dust and abrasion particles of treated seeds as a parameter of the quality of treated seeds“ oder der “JKI-Heubach-Methode” (Anlage 3 der MaisPflSchMV) durchzuführen. Ein entsprechender aktueller Nachweis des Labores über die erfolgreiche Zertifizierung (z. B. Liste der zertifizierten Labore/SGS Vergleichsprogramm) oder Teilnahme am Ringtest (Germ-Services) ist vorzulegen.

Zugelassene Labore finden Sie unter www.sgs.com und www.euroseeds.eu.

QAL GmbH kontrolliert die Kriterien des Qualitätssicherungsprogramms QSS-BeiZplus

Die QAL – Gesellschaft für Qualitätssicherung in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft mbH mit Sitz in Vierkirchen im Großraum München ist eine akkreditierte Kontroll- und Zertifizierungsstelle. Als kompetenter und zuverlässiger Dienstleister für die gesamte Futtermittel-, Agrar- und Lebensmittelwirtschaft sowie den Handel führt die QAL GmbH jährlich über 30.000 Kontrollen und Zertifizierungen vom Landwirt bis zur Ladentheke durch. Dabei bedient die QAL GmbH bundesweit sowie im angrenzenden europäischen Ausland über 50 verschiedene Standards, wie z. B. QS, Öko/Bio, KAT, VLOG, ITW, GQ-Bayern oder IFS und leistet einen entscheidenden Beitrag zu sicheren und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln.

www.qal-gmbh.de
www.qal-gmbh.de/leistungen

Wer steht hinter QSS?

Das Qualitätssicherungssystem für Z-Saatgut (QSS) wurde 2005 von den deutschen Getreidezüchtern zusammen mit den VO-Firmen und Saatgetreidevermehrern gegründet und verfolgt das Ziel, die dauerhaft hohe Z-Saatgutqualität in Deutschland sicherzustellen.

Alle teilnehmenden Aufbereitungsbetriebe müssen sich hierfür in regelmäßigen Abständen einem praxisnahen Zertifizierungsverfahren durch speziell geschulte QSS-Auditoren unterziehen. Anhand eines kontinuierlich aktualisierten Leitfadens wird die Qualitätsfähigkeit der Produktionsanlage sowie die betriebliche Dokumentation überprüft. Zusätzlich ziehen alle teilnehmenden Betriebe in jeder Aufbereitungssaison Saatgutproben, die in unabhängigen Laboren analysiert werden um die Saatgutqualität zu überprüfen.

Die QSS-Ergebnisse der Z-Saatgutaufbereitungsbetriebe sind sowohl für die Betriebe selbst, als auch die sie beauftragenden Züchter und VO-Firmen einsehbar. Somit werden das Qualitätsbewusstsein über alle Stufen der Z-Saatgutproduktion sowie die Rückverfolgbarkeit sichergestellt.

Das QSS-System wird vom Getreidefonds Z-Saatgut e. V. (GFZS) durchgeführt, finanziert und in Absprache mit den Branchenvertretern kontinuierlich weiterentwickelt.

Ansprechpartner beim GFZS:

  • Dr. Dennis Hehnen (Geschäftsführer)
  • Dr. Jürgen Peukert (Referent Produkt & Service Z-Saatgut)
  • Franz Beutl (stellvertretender Vorsitzender / zuständiges Vorstandsmitglied)

 

Getreidefonds Z-Saatgut e. V. (GFZS) 

Kaufmannstraße 71-73
53115 Bonn

Telefon: +49 228 98581-22
Fax: +49 228 98581-19

info@z-saatgut.de
www.z-saatgut.de

Saatgutanerkennung

Damit Saatgut als zertifiziertes, also anerkanntes Saatgut gehandelt werden kann, muss es von hoher Qualität sein. Die hohen Qualitätsstandards sind im Saatgutverkehrsgesetz und in den verschiedenen Saat- bzw. Pflanzgutverordnungen geregelt.

Die Qualität wird bei allen Kulturen, außer bei Gemüse, bereits durch die Besichtigung des Feldbestandes der Vermehrungsfläche (Feldbesichtigung) sichergestellt. Die Vermehrungsfläche muss ordnungsgemäß bearbeitet und behandelt sein. Zudem müssen hohe Standards bei Fremdbesatz und Gesundheitszustand erfüllt werden. Im Rahmen der Saatgutanerkennung wird dann nochmals jede Saatgutpartie auf Keimfähigkeit, Fremdbesatz und Reinheit untersucht (Beschaffenheitsprüfung).

Nur wenn das untersuchte Saatgut diese hohen Standards erfüllt, wird die Saatgutanerkennung ausgesprochen und das Saatgut zertifiziert. Erst dann kann es als sogenanntes Z-Saatgut in den Handel gebracht werden.

Erfahren Sie hier mehr über den langen Weg bis zur Aussaat

Warum können Landwirtinnen und Landwirte sich auf Z-Saatgut verlassen?
Die Schritte dahin, von der Vermehrung über die Saatgutanerkennung bis hin zur amtlichen Beschaffenheitsprüfung erklärt dieser Film verständlich und praxisnah.

Mit Sicherheit in die Zukunft starten!

Qualitätsparameter

Z-Saatgut muss strengste gesetzlich definierte Qualitätsanforderungen erfüllen. Diese werden einerseits in der Feldbestandsprüfung der Vermehrungsfläche, andererseits in der Beschaffenheitsprüfung des Saatgutes im Labor untersucht.

Feldbestand

Die Vermehrungsfläche muss eine ordnungsgemäße Bearbeitung und Behandlung aufweisen. Zudem muss sie die Standards in Bezug auf Fremdbesatz und Gesundheitszustand erfüllen.

Beschaffenheit des Saatgutes

Die Beschaffenheit des Saatgutes muss den gesetzlichen Anforderungen an Keimfähigkeit, Sortenreinheit und Fremdbesatz jeder einzelnen anzuerkennenden Sorte entsprechen. Nur wenn diese hohen Anforderungen erfüllt werden, wird das Saatgut anerkannt und zertifiziert.

Blaues Etikett

Woran ist Z-Saatgut zu erkennen?

Zertifizierte Spitzenqualität lässt sich in Sack und Big Bag am Blauen Etikett erkennen. Dieses enthält wichtige Informationen zum Z-Saatgut, die für eine sichere Aussaat erforderlich sind. Dazu gehören:

  • Angabe der Fruchtart
  • Nachvollziehbare Sortenechtheit
  • Anerkennungsnummer der Saatgutpartie
  • Gewichts-/Kornzahlangabe
  • Angabe über das verwendete Beizmittel*
  • Tausendkornmasse (TKM)*
  • Keimfähigkeit (KF)*

Die vorschriftsmäßige Kennzeichnung, Verschließung und Abpackung von zertifiziertem Saatgut ist in der Saatgutverordnung geregelt.

*freiwillige Angaben

Wenn mal etwas nicht stimmt

 

Z-Saatgut bietet neben seiner geprüften Mindestkeimfähigkeit technische Reinheit sowie geringen Besatz und ist darüber hinaus durch eine ausgeprägte Sortenreinheit gekennzeichnet.

Doch ist zu bedenken, dass in allen Produktionsprozessen in biologischen Systemen auch Fehler passieren können. Falls es also doch mal zu einer Panne gekommen sein sollte, kann sich der Landwirt direkt mit dem Saatgutverkäufer in Verbindung setzen – diese Form der Sicherheit kann der eigene Nachbau niemals bieten.

Damit die Regulierung reibungslos ablaufen kann, wird grundsätzlich empfohlen, das genutzte Saatgut mittels Rückstellprobe und Aufbewahrung des Etiketts zu dokumentieren. Genaue zeitliche Fristen finden Sie hier oder in unserer Broschüre.

Sehen Sie hierzu unseren Erklärfilm

Broschüre zur Reklamation

Wareneingangskontrolle

Der Landwirt hat nach der Übergabe max. vier Werktage Zeit für die Prüfung der Ware. Das Saatgut sollte dabei auf offensichtliche Mängel, wie z. B. Schäden durch Transport, feuchte Ware, hoher Anteil an Bruchkorn, Spreu und Stroh oder Besatz (gemäß Saatgutverordnung) kontrolliert werden und dieses sollte dokumentiert werden.

Zeitliche Fristen

Bei offensichtlichen Mängeln (z. B. Besatz mit anderen Arten oder lebenden Schädlingen) hat der Landwirt max. fünf Werktage (nach Übergabe) Zeit, Mängel gegenüber dem Verkäufer zu melden.
• Bei nicht offensichtlichen Mängeln (z. B. geringe Keimfähigkeit oder Besatz mit einer anderen Sorte) hat der Landwirt max. vier Werktage (nach Bekanntwerden) Zeit, Mängel zu melden.
• Verlangt der Verkäufer die schriftliche Form für die Reklamation, verlängern sich die Fristen auf max. sieben Werktage.

Unabhängige Prüfung

Entdeckt der Käufer nach der Lieferung einen Mangel, auf den er sich berufen will, muss er unverzüglich ein Durchschnittsmuster von einer LWK, IHK oder zuständigen Behörde bestellten oder verpflichteten Person ziehen lassen (gemäß Probeentnahmevorschrift). Es ist keine Musterziehung notwendig, wenn der Verkäufer den Mangel anerkennt. Kommt es zu einer Probenahme, müssen drei gleiche Teilmuster erstellt werden. Unverzüglich muss ein Muster an die zuständige Saatgutprüfstelle zur Untersuchung eingesendet werden, das zweite Muster geht an den Verkäufer und das dritte bleibt beim Käufer. Im Fall eines nicht offensichtlichen Mangels nach der Aussaat sind bei der Feldbesichtigung sowohl ein Sachverständiger als auch Käufer und Verkäufer hinzuzuziehen.
Ebenso ist zu verfahren, wenn das Saatgut nicht mehr vorhanden ist.

Sachverständigenverzeichnis – Landwirtschaftskammern hier $

Sachverständigenverzeichnis – IHK hier $

Übersicht von Saatgutprüfstellen hier $

 

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Individuelle Regulierung

Bei Sachmängeln, für die der Verkäufer haftet, muss dem Verkäufer die Chance zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegeben werden. Erst wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen
ist, kann der Käufer mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, kann der Käufer Schadensersatz statt der Lieferung verlangen.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen für Saatgut nach dem Saatgutverkehrsgesetz mit Ausnahme von Pflanzkartoffeln und Zuckerrübensaatgut (AVLB Saatgut) mit Anhängen finden Sie hier:

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