Presseinformation
17. April 2024
Sortenvielfalt
45 neue Getreidesorten zugelassen
In den vergangenen Wochen wurden im Bundessortenamt (BSA) die Verhandlungen zur Sortenzulassung durchgeführt. In der kommenden Anbausaison stehen den Landwirten 45 neue in Deutschland zugelassene Getreidesorten zur Aussaat zur Verfügung.
45 neue Sorten zugelassen
In den vergangenen Wochen wurden vom BSA 45 neue Getreidesorten zugelassen, was eine bedeutende Erweiterung des Sortiments darstellt. Diese Vielfalt ermöglicht es Landwirten, Sorten auszuwählen, die den spezifischen Bedürfnissen ihres Betriebes und den möglichen Verwendungszwecken entsprechen. Bei der meistverbreiteten Getreideart, dem Winterweichweizen, gab es 15 Neuzulassungen, die das Sortiment erheblich erweitern, darunter eine Sorte mit Prüfung speziell im ökologischen Landbau. Bei den zwei- und mehrzeiligen Wintergersten wurden 13 neue Sorten sowie zwei
Sommergerstensorten zugelassen und bei Winterroggen und Wintertriticale jeweils vier Sorten. Beim Sommerweichweizen, -gerste und -hafer wurden jeweils zwei neue Sorten zugelassen, die den Landwirten eine größere Auswahl an geeigneten Sorten für den Sommeranbau bieten.
Neue Getreidesorten für eine zukunftsfähige Landwirtschaft
Die stetige Suche nach Sorten mit verbesserten Eigenschaften wie Ertrag, Resistenz und Anpassungsfähigkeit ist entscheidend für die Bewältigung der Herausforderungen, denen sich Landwirte weltweit gegenübersehen. Die Bemühungen der Pflanzenzüchtung, den Zuchtfortschritt kontinuierlich voranzutreiben und neue Sorten zu entwickeln, bieten Landwirten die Möglichkeit, die Anbausysteme weiter zu optimieren und sich an die verändernden Bedingungen anzupassen, um langfristig erfolgreichen Ackerbau zu betreiben. „Um diese Innovationskraft der Züchtung aufrechterhalten zu können, bedarf es der Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte, am besten indem sie Z-Saatgut verwenden“, betont Dr. Dennis Hehnen, Geschäftsführer des GFZS.
Sortenzulassung gilt für zehn Jahre
Die Zulassung der neuen Sorten erfolgt nach den Vorschriften des Saatgutverkehrsgesetzes. Voraussetzung für die Zulassung einer neuen Sorte ist, dass sie im Vergleich zu bereits zugelassenen Sorten eine deutliche Verbesserung in ihren Anbau- und Verwertungseigenschaften zeigt. Hierzu werden die neu gezüchteten Sorten in der nationalen Wertprüfung vom Bundessortenamt auf ihren landeskulturellen Wert geprüft und anschließend
vor dem Sortenausschuss verhandelt. Die Zulassung einer Sorte ist Voraussetzung für den gewerblichen Vertrieb von Saatgut.
Getreidefonds Z-Saatgut e. V. (GFZS)
Der Getreidefonds Z-Saatgut e. V. (GFZS) ist eine Initiative der in Deutschland aktiven Getreidezüchter in Zusammenarbeit mit der Saatgutbranche. Ziel des GFZS ist die Qualitätssicherung und -förderung von zertifiziertem Getreidesaatgut sowie die Steigerung des Saatgutwechsels. Zudem informiert der GFZS Landwirte, Handel, Beratung und Interessierte zu den vielfältigen Vorzügen von Z-Saatgut.
Kontakt:
Jennifer Nickel (M.Sc.agr.)
Getreidefonds Z-Saatgut e. V.
Kaufmannstraße 71–73
53115 Bonn
Telefon: +49 228 98581-287
E-Mail: jennifer.nickel@z-saatgut.de