Sortenzulassung
Termine
Wie erfolgen Sortenprüfung und -zulassung?

Die Prüfung neuer Sorten unterliegt dem Bundessortenamt. Grundlage für die Sortenschutzerteilung ist die Registerprüfung.
In der Registerprüfung werden die Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit der neuen Sorte festgestellt. Wird weiterhin im Rahmen der Wertprüfung der landeskulturelle Wert nachgewiesen, d.h. die Verbesserung der Anbau- und Verwertungseigenschaften gegenüber bestehenden Sorten, wird Sortenzulassung erteilt. Erst dann darf Saatgut dieser neuen Sorte produziert und verkauft werden.
Zudem prüfen die Bundesländer in den Landessortenversuchen die regionalen Sorteneignungen und Sorteneigenschaften sowie Düngung und Pflanzenschutz.
Durch dieses mehrstufige Prüfungs- und Zulassungsverfahren wird gewährleistet, dass immer leistungsfähigere Sorten in den Markt gelangen.
Z-Saatgut – strengste Zulassungskriterien für die Zukunft nutzen!
Warum setzen Sie Z-Saatgut ein?
"Ich setze Z-Saatgut ein, da ich immer auf dem höchsten züchterischen Fortschritt zurückgreifen kann und immer Top Saatgutqualität im Saatguttank habe."
- Achim Roth
Fachartikel
Neue Sorten stehen für Züchtungsfortschritt
Die Sortenvielfalt bei Getreide hat sich im Jahr 2007 weiter erhöht.

